Es gibt folgende Möglichkeiten:
Standard:
In diesem Kontext gilt Reisswolf als empfangsberechtigte Person. Das Schreiben wird Empfänger:innen, Bevollmächtigten oder Empfangsberechtigten persönlich gegeben. Diese müssen den Empfang mit einer Unterschrift bestätigen. Das Schreiben kann auch von einer „empfangsberechtigten“ Person entgegengenommen werden. Das könnte beispielsweise ein Ehepartner sein. Kann von uns nachgesandt werden.
Einwurf:
Bei der Zustellung wird nur dokumentiert, dass das Schreiben in den Briefkasten der Empfänger:innen gelegt wurde. Wird von uns nachgesandt.
Eigenhändig:
Das Schreiben wird nur den Empfänger:innen oder einer schriftlich bevollmächtigten Person übergeben. Diese muss den Empfang mit einer Unterschrift bestätigen. Wird nicht nachgesandt. Es wird aber eine Benachrichtigung hinterlassen.
Rückschein:
Das Schreiben wird nur den Empfänger:innen oder einer schriftlich bevollmächtigten Person übergeben. Diese muss den Empfang mit einer Unterschrift bestätigen. Wird nicht nachgesandt. Es wird aber eine Benachrichtigung hinterlassen.